Dienstag, 14. Februar 2017

Grad der Behinderung bei Tumorerkrankungen

Darmkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.2.

Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdB/GdS
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
 nach Entfernung eines malignen Darmtumors im
 Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten
 Darmkarzinoiden
50
GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
 mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)
70-80
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
 nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren
wenigstens 80
GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
 mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt)
100

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