Darmkrebs steht in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen unter Punkt 10.2.2.
Nach Entfernung maligner Darmtumoren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/GdS
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GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
nach Entfernung eines malignen Darmtumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 oder von lokalisierten Darmkarzinoiden |
50
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GdS während einer Heilungsbewährung von 2 Jahren
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) |
70-80
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GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
nach Entfernung anderer maligner Darmtumoren |
wenigstens 80
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GdS während einer Heilungsbewährung von 5 Jahren
mit künstlichem After (nicht nur vorübergehend angelegt) |
100
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