Sonntag, 28. August 2016

Neuerungen in der Pflegeversicherung

Ist trotz der Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017
eine zusätzliche private Pflegevorsorge als Vermögensschutz für die Familie sinnvoll?

Aktuell sind in Deutschland mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit weiter stark steigender Tendenz. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist heute jedoch nur noch eine Teilkaskoversicherung mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung. So kostet aktuell ein Pflegeplatz in der höchsten Pflegestufe Drei im Durchschnitt monatlich deutlich mehr als 3.500 Euro. Davon leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur 1.612 Euro. Somit muss der zu Pflegende fast 2.000 Euro selber finanzieren – jeden Monat. Und das möglicherweise mehrere Jahre lang.
Die Konsequenz daraus ist, dass heute fast 40 Prozent alle Pflegefälle in Pflegeheimen ihren Pflegeplatz nicht mehr alleine finanzieren können: Die gesamte Familie wird unter Umständen finanziell massiv belastet.
Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 beginnt in der gesetzlichen Pflegeversicherung eine neue Zeitrechnung. Denn mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bisher wurde eine Pflegebedürftigkeit vor allem nach körperlichen Beeinträchtigungen bestimmt – das wurde aber pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Demenz) kaum gerecht.

Die Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen ab 2017, wie selbstständig jemand in seinem Alltag noch handeln kann. 6 unterschiedliche Bereiche werden so neu geprüft:
wie mobil man ist,
wie gut kann man noch Dinge verstehen und kommunizieren,
wie verhält man sich,
kann man sich selbst versorgen und ist man z.B. in der Lage, Medikamente einzunehmen oder zum Arzt zu gehen,   
gelingt es noch, den Tagesablauf selbst zu gestalten
kann man mit anderen Menschen in Kontakt bleiben.


Anhand dieser Kriterien stufen die Gutachter die pflegebedürftigen Personen dann in fünf Pflegegrade ein (alt gab es 3 Pflegestufen). Wer bisher in eine Pflegestufe eingeordnet war, muss sich nicht neu begutachten lassen, es erfolgt eine automatische Einteilung in eine der neuen Pflegegrade. Dabei wird es keine Verschlechterung der Leistungen für bestehende Pflegefälle geben.
Die Folgen der Pflegereform: Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als pflegebedürftig zusätzlich eingestuft werden, die es vorher nach dem alten gültigen Begutachtungsverfahren nicht waren. Auch die Leistungen werden tendenziell steigen. Um das einigermaßen aufzufangen, müssen die Bundesbürger ab 2017 höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Trotz aller Verbesserungen – wer glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nach den Änderungen ein Vollkaskoschutz, irrt: „Auch nach der Pflegereform reicht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken.
Wer dieses hohe finanzielle Risiko seiner Familie nicht zumuten will, kann zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Sie stellt die fehlenden Mittel im Pflegefall bereit und ist damit eine sehr sinnvolle Absicherung gegen eines der höchsten finanziellen Risiken im Alter.


Der Autor Walter Westerhoff ist seit vielen Jahren Pflegevorsorgespezialist in NRW (Pflegeversciherung-nrw.de) 

Walter Westerhoff

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