Ist trotz der
Veränderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017
eine zusätzliche private Pflegevorsorge als Vermögensschutz für die Familie
sinnvoll?
Aktuell
sind in Deutschland mehr als 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit
weiter stark steigender Tendenz. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist heute
jedoch nur noch eine Teilkaskoversicherung mit einer sehr hohen
Selbstbeteiligung. So kostet aktuell ein Pflegeplatz in der höchsten
Pflegestufe Drei im Durchschnitt monatlich deutlich mehr als 3.500 Euro. Davon
leistet die gesetzliche Pflegeversicherung nur 1.612 Euro. Somit muss der zu
Pflegende fast 2.000 Euro selber finanzieren – jeden Monat. Und das
möglicherweise mehrere Jahre lang.
Die
Konsequenz daraus ist, dass heute fast 40 Prozent alle Pflegefälle in
Pflegeheimen ihren Pflegeplatz nicht mehr alleine finanzieren können: Die
gesamte Familie wird unter Umständen finanziell massiv belastet.
Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 beginnt in der
gesetzlichen Pflegeversicherung eine neue Zeitrechnung. Denn mit Inkrafttreten
des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 gilt ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff. Bisher wurde eine Pflegebedürftigkeit vor allem
nach körperlichen Beeinträchtigungen bestimmt – das wurde aber
pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen
(z.B. Demenz) kaum gerecht.
Die Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilen ab 2017, wie selbstständig
jemand in seinem Alltag noch handeln kann. 6 unterschiedliche Bereiche werden
so neu geprüft:
wie mobil man
ist,
wie gut kann
man noch Dinge verstehen und kommunizieren,
wie verhält
man sich,
kann man
sich selbst versorgen und ist man z.B. in der Lage, Medikamente einzunehmen
oder zum Arzt zu gehen,
gelingt es
noch, den Tagesablauf selbst zu gestalten
kann man mit
anderen Menschen in Kontakt bleiben.
Anhand dieser Kriterien stufen die Gutachter die pflegebedürftigen Personen
dann in fünf Pflegegrade ein (alt gab es 3 Pflegestufen). Wer bisher in eine
Pflegestufe eingeordnet war, muss sich nicht neu begutachten lassen, es erfolgt
eine automatische Einteilung in eine der neuen Pflegegrade. Dabei wird es keine
Verschlechterung der Leistungen für bestehende Pflegefälle geben.
Die Folgen der Pflegereform: Das
Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als
pflegebedürftig zusätzlich eingestuft werden, die es vorher nach dem alten
gültigen Begutachtungsverfahren nicht waren. Auch die Leistungen werden
tendenziell steigen. Um das einigermaßen aufzufangen, müssen die Bundesbürger
ab 2017 höhere Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen.
Trotz aller Verbesserungen – wer
glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nach den Änderungen ein
Vollkaskoschutz, irrt: „Auch nach der
Pflegereform reicht die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die
Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken.
Wer
dieses hohe finanzielle Risiko seiner Familie nicht zumuten will, kann
zusätzlich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Sie stellt die
fehlenden Mittel im Pflegefall bereit und ist damit eine sehr sinnvolle
Absicherung gegen eines der höchsten finanziellen Risiken im Alter.
Der
Autor Walter Westerhoff ist seit vielen Jahren Pflegevorsorgespezialist in NRW
(Pflegeversciherung-nrw.de)
Walter Westerhoff
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